BAP-News: Neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit

  • 23.12.2019 11:25:57
  • von brauer

Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) einen neuen Tarifabschluss für Manteltarifverträge, Entgeltrahmentarifverträge und die Entgelttarifverträge erreicht.

Es gibt mehr Geld für die Zeitarbeitnehmer in Deutschland. Die Tarifentgelte in der Zeitarbeit steigen im Westen in drei Schritten. Die erste Erhöhungsstufe wird zum 1. April 2020 in Höhe von 1,9 % fällig. Die weiteren Erhöhungsstufen finden statt zum 1. April 2021 (+ 3,0 %) und zum 1. April 2022 (+ 4,1 %). Im Osten findet die erste Erhöhungsstufe ebenfalls zum 1. April 2020 um 2,31 % in der Entgeltstufe 1 und 3 % in allen weiteren Entgeltgruppen statt. Die weiteren Erhöhungsschritte sind zum 1. Oktober 2020 (+ 2,2%) sowie eine Anpassungsstufe zum 01.04.2021 von durchschnittlich 7,1 %. Damit gleichen sich die Ost-Löhne in der Zeitarbeit an die Westlöhne an. Die vereinbarte Entgelterhöhung zum 1. April 2022 (+ 4,1 %) findet somit einheitlich in beiden ehemals getrennten Tarifgebieten statt. Die Monate Januar bis März 2020 laufen als Nullmonate. Der Tarifvertrag ist erstmals kündbar zum 31.12.2022.

Für die Mitarbeiter gibt es ab 1.1.2021 zudem Erhöhungen beim Urlaubsanspruch sowie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen zwischen der arbeitgeberseitigen Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und der DGB-Tarifgemeinschaft, die am Mittwochvormittag nach einem 24-stündigen Verhandlungsmarathon zu Ende gegangen sind. In der VGZ sind die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammengeschlossen.

Der Verhandlungsführer der VGZ, der stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende Sven Kramer, betont, man sei mit dem Abschluss bis an die Schmerzgrenze gegangen: „In dieser Tarifrunde war es die besondere Herausforderung, materielle Rahmenbedingungen, wie Urlaub, Eingruppierungen und Arbeitszeitkonten gemeinsam mit der Entgeltfrage zu verhandeln. Dabei sind wir den Gewerkschaften bei ihren Entgeltforderungen soweit entgegen gekommen, wie es die derzeitige wirtschaftliche Lage zulässt.“

Uwe Beyer, stellvertretender VGZ-Verhandlungsführer und BAP-Vorstandsmitglied, beurteilt „den Abschluss als einen, der die Branche angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Rand- und Rahmenbedingungen wirklich fordert. Auf der anderen Seite gibt er uns auch wieder drei Jahre Planungssicherheit, was angesichts der gegenwärtigen und zukünftigen Unsicherheitsfaktoren von großem Wert ist.“

Über den BAP: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist die führende Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000 Mitglieder mit über 4.600 Personaldienstleistungsbetrieben organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter www.personaldienstleister.de.

Quelle: 18.12.2019, BAP