Abmahnung
Eine Abmahnung dient dazu, einen Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm deutlich zu machen, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht. Sollte der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen, muss sie formale Richtlinien erfüllen. Das Fehlverhalten des Mitarbeiters muss exakt beschrieben und bestenfalls mit Datum und Uhrzeit dokumentiert werden. Allgemeine Aussagen wie "Frau Müller ist nur am Rauchen." reichen nicht für eine Abmahnung. Darüber hinaus muss das abgemahnte Verhalten eindeutig als Vertragsverstoß gekennzeichnet sein. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen ist, dass auch sie ihren Vorgesetzten abmahnen dürfen, sollte er seinen Vertragspflichten nicht nachkommen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Gehalt eines Mitarbeiters über mehrere Monate hinweg nicht pünktlich gezahlt wird. Nach einmaliger Abmahnung droht bei erneutem Fehlverhalten die sofortige Kündigung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten im Fall einer Abmahnung auf die schriftliche Form bestehen, falls es später noch zu einem Rechtsstreit kommt. Grundsätzlich hätte aber auch die mündliche Abmahnung Bestand. Kommen Arbeitnehmer in die Situation einer Abmahnung, haben sie verschiedene Möglichkeiten darauf zu reagieren. Bei größeren Unternehmen kann der Betriebsrat eingeschaltet werden, falls sich der Mitarbeiter zu Unrecht abgemahnt fühlt. Da die Abmahnung in der Personalakte eines Mitarbeiters festgehalten werden muss, kann eine Gegendarstellung hilfreich sein, sollte es später zu einem Rechtstreit kommen. Denn auch die Gegendarstellung zu einer ausgesprochenen Abmahnung muss in der Personalakte vermerkt werden. Sollte nach einem Gespräch mit dem Vorgesetzten, dem Einschalten des Betriebsrates und dem Verfassen der Gegendarstellung keine Einigung erzielt werden, bleibt dem Arbeitnehmer nur noch die Klage auf Rücknahme der Abmahnung übrig. Dieser letzte Ausweg sollte allerdings nur dann eingeschlagen werden, wenn sich der Arbeitnehmer absolut sicher ist, dass er vom Arbeitgeber zu Unrecht abgemahnt wurde.