Aushilfsvertrag
Der Aushilfsvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag. Unternehmen, die zeitweise einen erhöhten Personalbedarf haben, nutzen den Aushilfsvertrag, um beispielsweise Produktionsspitzen abzudecken oder saisonale Aufträge abzuarbeiten. Auch bei einem Aushilfsvertrag gibt es eine Art Probezeit. In den ersten drei Monaten kann dem Mitarbeiter fristlos gekündigt werden. Allerdings ist es wichtig, dass das schriftlich im Aushilfsvertrag festgehalten wird. Wird ein Arbeitnehmer auf Basis eines Aushilfsvertrages eingestellt, steht ihm Urlaub zu. Trifft der Arbeitgeber dazu keine klare Vereinbarung im Vertrag, gilt der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer Fünftagewoche. Auch bei einem Aushilfsvertrag gilt, dass der Arbeitnehmer bei Krankheit in den ersten vier Wochen keine Lohnfortzahlung erhält. Dazu ist der Arbeitgeber erst verpflichtet, wenn der Mitarbeiter mindestens vier Wochen am Stück gearbeitet hat.