Teilzeitarbeitsvertrag
Jeder Angestellte kann einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen. Dies muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, es empfiehlt sich aber, den Antrag schriftlich zu dokumentieren. Die Gründe für eine Stundenreduzierung können ganz unterschiedlich sein. Einige Arbeitnehmer möchten mehr Zeit mit dem Nachwuchs verbringen, ohne dafür extra in Elternzeit gehen zu müssen. Andere Arbeitnehmer wollen sich um die Pflege der Eltern kümmern oder ein spezielles Projekt abseits der Arbeit starten. Damit ein Teilzeitarbeitsvertrag zustande kommt, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Der Mitarbeiter muss schon mindestens sechs Monate im Unternehmen angestellt sein. Das Unternehmen selbst muss mindestens 15 Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigen. Aber selbst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann der Arbeitgeber einen Teilzeitarbeitsvertrag verweigern. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Sicherheit im Betrieb gefährdet ist oder kein adäquater Ersatz für die wegfallenden Arbeitsstunden gefunden wird. Wer eine Reduzierung seiner Arbeitsstunden plant, sollte den Antrag auf Teilzeitarbeit möglichst frühzeitig stellen. Drei Monate vor Beginn der Teilzeitarbeit sollte der Arbeitgeber informiert werden.