Jeder Arbeitnehmer muss Einkommenssteuern bezahlen. Wie viel Einkommenssteuer erhoben wird, sieht der Mitarbeiter auf seiner Gehaltsabrechnung. Die Höhe der Einkommens- oder Lohnsteuer ist abhängig von der Höhe des Bruttolohns. Je mehr Bruttolohn ein Arbeitnehmer verdient, desto mehr Lohnsteuer muss er entrichten. Hinzu kommt der Familienstand eines Arbeitnehmers. Ledige Arbeitnehmer werden anders versteuer als verheiratete Arbeitnehmer. Hier finden Sie eine kurze Erläuterung zu den unterschiedlichen Lohnsteuerklassen:
Lohnsteuerklasse 1
In die Lohnsteuerklasse 1 werden alle ledigen Arbeitnehmer eingruppiert. Hierzu zählen aber auch alle verheirateten Arbeitnehmer, die entweder dauerhaft getrennt leben oder deren Lebenspartner im Ausland wohnen. Ebenso werden Arbeitnehmer in eingetragenen Lebenspartnerschaften in dieser Steuerklasse eingruppiert. Außerdem bekommt jeder verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer die Steuerklasse 1 zugewiesen.
Lohnsteuerklasse 2
In die Lohnsteuerklasse 2 werden alle Arbeitnehmer eingruppiert, die alleinerziehend sind und mindestens ein Kind versorgen müssen, das dauerhaft im eigenen Haushalt lebt. Außerdem ist es zwingend erforderlich, dass der Arbeitnehmer Empfänger des Kindergeldes ist.
Lohnsteuerklasse 3, 4 und 5
Diese Lohnsteuerklassen stehen verheirateten Arbeitnehmern zur Verfügung. Je nach Einkommen der Eheleute können sich die Arbeitnehmer für eine der drei Steuerklassen entscheiden. Verdienen beide Eheleute etwa gleich viel Lohn, bringt die Steuerklasse 4 die meiste Entlastung. Hat ein Partner einen deutlichen höheren Verdienst als der andere, lohnt es sich, wenn der weniger verdienende die Steuerklasse 5 beantragt. Dadurch wird der bessere verdienende automatisch in die Steuerklasse 3 eingruppiert. Das ist übrigens auch immer dann der Fall, wenn einer der Ehepartner selbstständig ist. Im Einzelfall sollten Eheleute alle Varianten einmal durchspielen und dann schauen, welche Aufteilung der Steuerklassen für sie am sinnvollsten ist.
Steuerklasse 6
Diese Steuerklasse wird nur vergeben, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Jobs hat und dadurch mehr als einen Lohn bezieht. In dieser Steuerklasse werden die höchsten Abgaben fällig. Es gibt noch einen zweiten Fall, in der die Steuerklasse 6 vergeben wird. Und zwar dann, wenn der Arbeitnehmer beim Start des Beschäftigungsverhältnisses keine Steueridentifikationsnummer vorweisen kann.