Vorstand
Ein Vorstand wird mit der Führung einer Aktiengesellschaft (AG) betraut. Er kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die Hauptaufgabe des Vorstands ist die Geschäftsführung sowie die Vertretung der Aktiengesellschaft nach außen. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Die Amtszeit beträgt maximal 5 Jahre. Eine erneute Bestellung nach Ablauf der Amtszeit ist zulässig. Umfasst der Vorstand mehrere Personen, kann der Aufsichtsrat ein Mitglied zum Vorsitzenden (Vorstandsvorsitzenden) ernennen.