Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) trat erstmals am 07.08.1972 in Erscheinung. Es regelt die Überlassung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Zeitarbeitsfirmen (Verleiher) an Unternehmen (Entleiher). Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig. BPS Personalmanagement GmbH liegt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung seit 06.08.1980 vor - seit 24.06.1983 wurde diese von der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen unbefristet erteilt.