Arbeitsunfähigkeit
Von Arbeitsunfähigkeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel aufgrund von Krankheit seiner durch den Arbeitsvertrag geregelten Tätigkeit nicht nachkommen kann. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit und die vorrausichtliche Dauer seines Ausfalls dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen. Fällt ein Mitarbeiter länger als drei Kalendertage aus, besteht eine Nachweispflicht. Durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass er aufgrund von Krankheit nicht zur Arbeit kommen kann. Einige Arbeitgeber verlangen diesen Nachweis bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Arbeitnehmer haben im Normalfall einen bis zu sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Darüber hinaus ist eine angezeigte Arbeitsunfähigkeit auch die Voraussetzung für sozialrechtliche Ansprüche gegenüber der Krankenkasse, dem Unfallversicherungsträger oder der Arbeitsagentur. Übrigens gilt die Anzeigepflicht auch dann, wenn sich der Arbeitnehmer im Ausland befindet oder im Homeoffice arbeitet.