Arbeitslosengeld
Wer arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es müssen allerdings bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit können nur dann bezogen werden, wenn man sich rechtzeitig arbeitslos meldet. Die Meldung kann frühestens drei Monate vor Beschäftigungsende erfolgen und muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgt sein. Darüber hinaus muss die Anwartschaftszeit erfüllt sein. Laut Bundesagentur für Arbeit ist die Anwartschaftszeit erfüllt, wenn man in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden hat.