Elternzeit
Um sich nach der Geburt Zeit für das eigene Kind zu nehmen, beantragen viele Mütter und Väter eine Elternzeit. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann jedes Elternteil gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit geltend machen. Geht eine Mutter oder ein Vater in die Elternzeit, ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Rückkehr in den Job ist nach Beendigung der Elternzeit garantiert. Es besteht Kündigungsschutz. Wer Elternzeit beantragen möchte, muss mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn seinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, damit dieser sich um passenden Ersatz kümmern kann. Viele Arbeitgeber greifen dabei gerne auf die Hilfe von Personaldienstleistern zurück und besetzen die vorrübergehend frei werdende Stelle über die Zeitarbeit. Manche Eltern gehen auch nicht komplett in Elternzeit, sondern vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber eine Teilzeitregelung. Das ist für beide Seiten von Vorteil. Während der Arbeitgeber keine wertvolle Arbeitskraft verliert, bleibt der Arbeitnehmer im Job und hat trotzdem genug Zeit für das neugeborene Kind.