Beitragsbemessungsgrenzen
Jeder Arbeitnehmer muss einen bestimmten Prozentsatz seines Bruttogehaltes in die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, und Pflegeversicherung einzahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem jeweiligen Bruttolohn des Arbeitnehmers. Die Beitragsbemessungsgrenzen sorgen dafür, dass die zu zahlenden Anteile eines Arbeitnehmers nicht unbegrenzt ansteigen. Liegt das Gehalt eines Arbeitnehmers über der Beitragsbemessungsgrenze, muss er für alles, was er mehr verdient, keine Sozialabgaben mehr leisten. Die Beitragsbemessungsgrenzen variieren von Jahr zu Jahr und werden von der Bundesregierung festgelegt.