Ferienjob
In den Semesterferien können Studenten ohne Zeitbegrenzung arbeiten, allerdings gilt auch hier das Arbeitszeitgesetz. Das studentische Arbeitsverhältnis erlaubt während der Vorlesungszeiten bis zu 20 Arbeitsstunden pro Woche, ohne dass eine volle Versicherungspflicht entsteht. Bei mehreren Studentenjobs werden die Wochenstunden addiert. Seit 1996 besteht für Student und Arbeitgeber die Rentenversicherungspflicht.