Leiharbeiter
Leiharbeiter (auch Leiharbeitnehmer oder Zeitarbeiter) stehen in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher und nicht zu dem Kunden, bei dem sie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt werden. Zeitarbeitnehmern gegenüber gelten die arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitnehmerrechte. Das Leiharbeitsverhältnis unterliegt ferner demselben Kündigungsschutz wie jedes andere Arbeitsverhältnis. Die Arbeitsleistung erbringen Leiharbeiter nicht bei dem Zeitarbeitsunternehmen, sondern werden von diesem einem anderen Unternehmen (Entleiher) überlassen. Pflichtwidriges Verhalten kann aber nur das Zeitarbeitsunternehmen und nicht der Entleiher ahnden.