Erlaubnis der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung
Alle Zeitarbeitsunternehmen, die die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung betreiben, müssen eine gültige Erlaubnis von der für sie zuständigen Agentur für Arbeit vorweisen. Vor der Erteilung der Erlaubnis darf keine Arbeitnehmerüberlassung ausgeübt werden. BPS wurde am 06.08.1980 eine befristete und ab 24.06.1983 eine unbefristete Erlaubnis erteilt.