Sperrfrist
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt nicht in jedem Fall direkt nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld. Eine Sperrfrist tritt zum Beispiel dann in Kraft, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund das Beschäftigungsverhältnis löst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten den Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses liefert. Je nach Sachlage kann die Sperrfrist von einer bis hin zu 12 Wochen andauern. Durch die Sperrfrist werden übrigens nicht nur keine Leistungen gezahlt, es verkürzt sich auch automatisch der Anspruchszeitraum.