Betriebszugehörigkeit
Unter Betriebszugehörigkeit versteht man die Zeit, die ein Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber tätig war. Dazu zählen auch Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer durch längere Krankheit nicht gearbeitet hat. Auch die Ausbildung wird zur Betriebszugehörigkeit gezählt. Die Zeit, die ein Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei einem Unternehmen beschäftig ist, zählt wiederum nicht dazu. Auch Praktika oder Tätigkeiten als freier Mitarbeiter werden nicht als Zeit für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit hinzugezogen. Die Betriebszugehörigkeit spielt bei der Sozialauswahl im Zuge von betriebsbedingten Kündigungen eine wichtige Rolle. Mitarbeiter, die eine längere Betriebszugehörigkeit vorweisen können, haben anderen Arbeitnehmern gegenüber einen Vorteil. Darüber hinaus kann die Kündigungsfrist nach Dauer der Betriebszugehörigkeit variieren. Je länger ein Mitarbeiter in einem Unternehmen beschäftigt ist, desto länger wird die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber.