Branchenzuschläge
Seit November 2012 bestehen die Tarifverträge Branchenzuschläge in der Zeitarbeit. Die Regelungen gelten für alle Zeitarbeitnehmer, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe überlassen werden, für die die Tarifverträge Branchenzuschläge abgeschlossen wurden. Der Branchenzuschlag ist ein nach der Einsatzdauer gestaffelter Prozentsatz, der auf das jeweilige Stundenentgelt aufgerechnet oder mit übertariflichen Zulagen verrechnet wird. Zeitarbeitnehmer erhalten demnach je nach Einsatzbetrieb, Einsatzdauer und ihrer Qualifikation einen Branchenzuschlag auf den laut Tarifvertrag vereinbarten Lohn.