Betriebliche Altersvorsorge
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, um die gesetzliche Rente im Alter aufzustocken. Bei der betrieblichen Altersvorsorge zahlt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einen vertraglich festgelegten monatlichen Beitrag ein und setzt diese Summe als Betriebsausgaben von der Steuer ab. Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge werden dem Arbeitnehmer vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch wird die zu versteuernde Summe geringer und der Arbeitnehmer zahlt entsprechend weniger Sozialabgaben. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die betriebliche Altersvorsorge problemlos übernommen werden. In Zeiten von Arbeitslosigkeit wird der Vertrag als ruhend betrachtet. Die bereits eingezahlte Summe und auch die Auszahlung im Rentenalter bleiben bestehen. Wichtig zu beachten ist, dass der Sparer bei Eintritt in die Rente monatlich Steuern für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss. Dafür hat er allerdings viele Jahre einen steuerfreien Betrag ansparen können.