Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle können in vielen Situationen des täglichen Arbeitslebens passieren. Kommt es in einem Betrieb zu einem Arbeitsunfall ist der Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die gesetzliche Unfallversicherung greift aber nicht nur bei Unfällen, die im Unternehmen passieren, sondern genauso bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit. Dieser Sonderfall wird auch Wegeunfall genannt. Übrigens sind auch Hilfsmittel wie die Brille oder das Hörgerät mitversichert. Kommt es hier zu einem Schaden, wird das Hilfsmittel von dem Unfallversicherungsträger ersetzt. Kein Arbeitsunfall liegt vor, wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet, also Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen auftreten. Jeder Einzelfall wird von der Versicherung geprüft und anschließend als Arbeitsunfall eingestuft.