Schwangerschaftsvertretung
Wird eine Mitarbeiterin schwanger suchen viele Unternehmen eine Vertretung, die dann einen befristeten Arbeitsvertrag erhält. Häufig wird ein Schwangerschaftsausfall auch über die Zeitarbeit abgedeckt. Die Befristung kann jederzeit verlängert werden, falls das notwendig ist. Der Arbeitgeber darf allerdings keinen spezifischen Grund im Arbeitsvertrag formulieren. Es ist nicht zulässig, die Befristung an „das Ende der Schwangerschaft“ oder an „das Ende des Erziehungsurlaubs“ zu knüpfen. Lediglich ein Datum zum Befristungsende darf im Arbeitsvertrag angegeben werden. Für viele Arbeitnehmer ist die Schwangerschaftsvertretung eine gute Gelegenheit, in einem interessanten Unternehmen zu starten und Fuß zu fassen. In vielen Fällen können Mitarbeiter auch nach Befristungsende an anderer Stelle im Unternehmen weiterarbeiten. Bei einem Start über die Zeitarbeit kommt es am Ende der Befristung häufig zu einer Übernahme oder zu einem weiteren Einsatz in einer anderen Abteilung innerhalb desselben Unternehmens.