Tantieme
Viele Unternehmen zahlen Tantieme als Teil der variablen Vergütung. In der Regel hängt die Höhe der Tantiemenzahlung vom Erfolg des Geschäftes ab. Insbesondere Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Vorstandsmitglieder kommen in den Genuss von Tantiemen. Sie müssen diesen Bonus allerdings versteuern, denn die Tantieme gehören zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Einen Anspruch auf Tantieme gibt es nicht, die Ausschüttung muss deshalb im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Die Höhe der Tantieme orientiert sich am Jahresgewinn des Unternehmens. Die Zahlung erfolgt in der Regel in dem Monat, in dem die Unternehmensbilanz aufgestellt wurde. Bei der prozentualen Ausschüttung sollte darauf geachtet werden, dass die Tantiemen maximal rund ein Viertel des Jahresgehaltes ausmachen. Wird deutlich mehr ausgeschüttet, kann das Finanzamt die Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttung einordnen. Das hätte für den Arbeitnehmer steuerrechtliche Nachteile.