Ruhepause
Ob ein Arbeitnehmer Ruhepausen machen muss, richtet sich nach seiner Arbeitszeit. Bis zu sechs Stunden kann ein Mitarbeiter ohne Pause durcharbeiten. Arbeitet er mehr als sechs Stunden, muss er die gesetzlichen Ruhepausen einhalten, die das Arbeitszeitgesetz vorsieht. Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden sind mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind 45 Minuten Ruhepause vorgesehen. Der Arbeitnehmer muss die Pausenzeit aber nicht am Stück nehmen. Die Zeitabschnitte können auch in jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.