Wettbewerbsverbot
In vielen Arbeitsverträgen lässt sich ein Wettbewerbsverbot finden. Damit soll verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber in einen Wettbewerb tritt. Das passiert zum Beispiel dann, wenn der Arbeitnehmer freiberuflich für ein Unternehmen derselben Branche tätig wird und somit eine Konkurrenzsituation entsteht. Mit einem Wettbewerbsverbot möchte der Arbeitgeber wichtige Informationen und Kenntnisse schützen, die ein Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit erworben hat und die für ein Konkurrenzunternehmen von Interesse sein könnten. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Kundendaten handeln oder um vereinbarte Konditionen und Preise. Interne Abläufe und Strukturen können ebenfalls dem Wettbewerbsverbot unterliegen. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann das Wettbewerbsverbot Bestand haben. Dafür muss aber eine ausdrückliche und wirksame Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getroffen worden sein.